CDU Kreisverband Verden
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Kreisverband Rotenburg/Wümme
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Rotenburger Kreiszeitung vom 26.11.2008

CDU-Kreis-Chef lobt die Einigung

Erbschaftssteuer / "Landwirtschaftliches Vermögen bleibt weitgehend verschont"

Kreis Rotenburg (r). Die Einigung von Union und SPD auf Eckwerte für eine Reform der Erbschaftssteuer ist ein gutes Signal für die "Land- und Forstwirtschaft", sagt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Rotenburg, Albert Rathjen, in einer Pressemitteilung seiner Partei. Er dankte den Bundestagsabgeordneten Dr. Martina Krogmann, Enak Ferlemann und Reinhard Grindel für ihren Einsatz im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte.
"Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden auch in Zukunft nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach Ertragsgesichtspunkten moderat bewertet. Dabei werden regionale Pachtpreise und ein einheitlicher Kapitalisierungsfaktor von 18,6 zu Grunde gelegt", betont Rathjen. Für immaterielle Wirtschaftsgüter wie Milchquoten, Zahlungsansprüche, Zuckerrübenlieferrechte, aber auch für das Jagdrecht sowie Brennrechte sei keine zusätzliche Bewertung vorgesehen. "Die moderate Bwertung und die angehobenen Freibeträge haben zu Folge, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Erbgang in der Regel keine Steuern zahlen müssen", erklärt Rathjen. Falls die Freibeträge beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen überschritten würden, falle die Erbschaftssteuer dennoch komplett weg, wenn der Erbe den Betrieb mindestens 10 Jahre fortführe und die Lohnsumme im Durchschnitt über dem Niveau vor dem Erbfall liege. Die Lohnsummenklausel betreffe aber nicht Betriebe mit Saisonarbeitskräften, ferner solle sie erst für Betriebe ab zehn Mitarbeiter gelten. Das Problem mit den verpachteten Flächen sei anscheinend auch vernünftig gelöst worden. Die Besteuerung verpachteter Flächen und kompletter Höfe erfolge ebenfalls wie bei aktiv bewirtschafteten Flächen oder Höfen, sofern sie zum Zeitpunkt des Erbfalles bis maximal 15 Jahre verpachtet seien.
Rathjen weist darauf hin, dass Flächen oder Höfe, die im Erbfall noch 20 oder 30 Jahre verpachtet sind, nicht unter die Verschonungsregelung fallen sollen. Dahinter steckt die Idee, dass bei einer befristeten Verpachtung über einen überschaubaren Zeitraum hinweg die Bewirtschaftung durch die Erben absehbar sei. Im Gesetz sei eine weitere Option für Hof- und Firmenerben geplant. So sei ein Verschonungsabschlag von 85 Prozent vorgesehen, wenn der Betrieb sieben Jahre weitergeführt werde und die durchschnittliche Lohnsumme während dieses Zeitraumes nur leicht sinke. Damit sei auch die ursprünglich geplante "Fallbeilregelung" vom Tisch. "Im Vergleich zum Regierungsentwurf haben die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erhebliche Verbesserungen für die Land- und Forstwirtschaft durchgesetzt", so Rathjen.
Am 12. Dezember wirll der Bundesrat in einer Sondersitzung das neue Erbschaftssteuergesetz beschließen.